Verträglichkeit mit der Öffentlichkeit
Der Bau einer Windenergieanlage durchläuft grundsätzlich mehrere Planungsebenen und dauert mitunter mehrere Jahre. Dabei besteht für die Bürger eine Reihe von intensiven Beteiligungsmöglichkeiten, die beim Bau konventioneller Kraftwerk so meist nicht stattfinden oder stattfanden. Dies, obwohl die punktuelle Immissionsbelastung eines solchen Kraftwerks insbesondere im Bereich von Luft- und Lärmbelastungen deutlich höher ausfällt.
Die Bürger können sich dabei auf der Raumordnungsebene als überregionales Planungsinstrument und Flächennutzungsplanebene als lokales Planungsinstrument beteiligen, zudem können sie bei verschiedenen Verträglichkeitsprüfungen ihre Bedenken äußern. Insbesondere bei der abschließenden Bundesimmissionsschutzgenehmigung werden regelmäßig Bürgerbeteiligungen ermöglicht. Diese werden durch diverse umfangreiche Auskunftsansprüche über Emissionen, Schall und Landschaftsbild ergänzt. Den Bürgern stehen somit vielschichtige Beteiligungs- und Auskunftsinstrumente beim Ausbau der Windenergie zur Verfügung. Insbesondere im direkten Vergleich zu konventionellen Kraftwerken, die meist mehrere Jahrzehnte betrieben werden, durchläuft die Windenergie ein sehr transparentes und bürgernahes Verfahren bei deutlich kürzeren Laufzeiten, von im Schnitt 20 Jahren. Zudem wird der Ausbau der Windenergie durch die ab 2017 kommende Versteigerung von Subventionen noch transparenter und effizienter.